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(1) Diese Geschäftsbedingungen für Werbegraphik-Designer (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) haben den Zweck, die Rechte und Pflichten sowohl von Scrbly (im Folgenden als „SC“ bezeichnet) als auch des Auftraggebers festzulegen und klare Vereinbarungen für den Geschäftsverkehr zu schaffen, soweit sie über die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.

(2) Die AGB sind ein integraler Bestandteil von Werkverträgen, die sich mit der professionellen Durchführung von Aufträgen im Bereich des Werbegraphik-Designs befassen, einschließlich der Tätigkeitsbereiche, die im Berufsbild des Werbegraphik-Designers beschrieben sind.

(3) SC hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise durch qualifizierte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ausführen zu lassen. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern wird schriftlich vereinbart.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz/Erfüllungsort, sofern dies nicht Teil des Auftrags ist, ein reibungsloses Arbeiten ermöglichen und den zügigen Fortschritt bei Konzeption, Entwurf und Umsetzungsarbeiten fördern.

(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass SC rechtzeitig alle für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und ihm alle Informationen über Vorgänge und Umstände zur Verfügung gestellt werden, die für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

(6) In der Regel liegt der Tätigkeit von SC eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Leistungsumfang als auch die dafür zu berechnende Vergütung festlegt.


Art. 1 Geltungsbereich und Umfang des Auftrags

(1) Für alle Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und SC gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendung der AGB wird ausdrücklich vereinbart.
(2) Um klare Vereinbarungen zu treffen, werden zwischen den Vertragsparteien der Geltungsbereich und der Umfang des Auftrags in einer Leistungsbeschreibung detailliert definiert. Diese Leistungsbeschreibung enthält genaue Angaben zu den folgenden Bereichen der Leistungserstellung:

Allgemeiner/Subunternehmerauftrag
Grafikdesign (Entwurf, Ausführungspläne), Umsetzung
Umfang der kreativen/handwerklichen Leistung
Fremdleistungen (Lieferungen von Dritten)

(3) Eine angemessene Grundlage für die Leistungserstellung sind umfassende Anweisungen, detaillierte Unterlagen und Geschäftsbedingungen sowie weitere erforderliche Informationen.

 

Art. 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahekommt.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von SC, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Klauseln eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

AGB

AGB

(1) Diese Geschäftsbedingungen für Werbegraphik-Designer (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) haben den Zweck, die Rechte und Pflichten sowohl von Scrbly (im Folgenden als „SC“ bezeichnet) als auch des Auftraggebers festzulegen und klare Vereinbarungen für den Geschäftsverkehr zu schaffen, soweit sie über die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.

(2) Die AGB sind ein integraler Bestandteil von Werkverträgen, die sich mit der professionellen Durchführung von Aufträgen im Bereich des Werbegraphik-Designs befassen, einschließlich der Tätigkeitsbereiche, die im Berufsbild des Werbegraphik-Designers beschrieben sind.

(3) SC hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise durch qualifizierte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ausführen zu lassen. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern wird schriftlich vereinbart.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz/Erfüllungsort, sofern dies nicht Teil des Auftrags ist, ein reibungsloses Arbeiten ermöglichen und den zügigen Fortschritt bei Konzeption, Entwurf und Umsetzungsarbeiten fördern.

(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass SC rechtzeitig alle für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und ihm alle Informationen über Vorgänge und Umstände zur Verfügung gestellt werden, die für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

(6) In der Regel liegt der Tätigkeit von SC eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Leistungsumfang als auch die dafür zu berechnende Vergütung festlegt.


Art. 1 Geltungsbereich und Umfang des Auftrags

(1) Für alle Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und SC gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendung der AGB wird ausdrücklich vereinbart.
(2) Um klare Vereinbarungen zu treffen, werden zwischen den Vertragsparteien der Geltungsbereich und der Umfang des Auftrags in einer Leistungsbeschreibung detailliert definiert. Diese Leistungsbeschreibung enthält genaue Angaben zu den folgenden Bereichen der Leistungserstellung:

Allgemeiner/Subunternehmerauftrag
Grafikdesign (Entwurf, Ausführungspläne), Umsetzung
Umfang der kreativen/handwerklichen Leistung
Fremdleistungen (Lieferungen von Dritten)

(3) Eine angemessene Grundlage für die Leistungserstellung sind umfassende Anweisungen, detaillierte Unterlagen und Geschäftsbedingungen sowie weitere erforderliche Informationen.

 

Art. 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahekommt.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von SC, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Klauseln eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Dies sind die weiteren Bestimmungen des Vertrags. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen fiktiven Vertrag handelt und die genauen Details und Formulierungen an die spezifischen Anforderungen der Vertragsparteien angepasst werden sollten.

 

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